Patent oder Gebrauchsmuster?
Wenn Sie sich diese Frage stellen, sind sie hier richtig. Vorab: beides sind gute Schutzrechte, und beide Schutzrechte sind deutlich besser als eine gute Idee, ohne jeden Schutz zu belassen.
Denn ohne Schutzrecht gilt im Grundsatz: Ideen dürfen frei nachgeahmt werden.
Ein Patent oder Gebrauchsmuster dagegen gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, seine Erfindung kommerziell zu nutzen, zu verkaufen oder anderen die Nutzung zu erlauben. Dies bedeutet, dass niemand ohne die Erlaubnis des Gebrauchsmuster- oder Patentinhabers die unter Schutz gestellte Erfindung herstellen oder vertreiben kann.
Drei typische Vorteile des Gebrauchsmusters sind:
- Es wird schneller erteilt als ein Patent.
- Es kann mit weniger Input vom Entwickler eingereicht werden.
- Es ist preiswerter.
Drei Vorteile des Patents:
- Es hat eine längere Laufzeit.
- Es ist umfassender Schutz möglich, z.B. auch für Verfahren.
- Es ist am Ende besser durchsetzbar.
Wie gehen wir bei einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung vor?
- Wir führen ein erstes Telefonat zum Kennenlernen und Einordnung Ihres Anliegens
- Danach gibt es meist einen weiteren Austausch per Telefon oder Video. Sie können uns Entwurfsskizzen über einen sicheren Server übermitteln.
- Wir führen eine Recherche durch (Pauschalhonorar)
- Wir arbeiten Anmeldeunterlagen aus (Beschreibung Ihrer Erfindung, Formulieren des Schutzumfangs; Pauschalhonorar oder nach Stunden)
- Abstimmung des Entwurfes der Anmeldeunterlagen
- Einreichen mit Erledigung aller Formalien
- Beim Patent: Bericht über den weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere Analyse einer ersten amtlichen Einschätzung zur Patentierbarkeit
Weitere Fakten und Tipps zum Gebrauchsmuster
- Die offizielle Formulierung des Bundesgerichtshofes ist: Das Gebrauchsmuster ist „kein minderes Recht“. Die Schutzwirkungen eines Gebrauchsmusters sind im Wesentlichen die gleichen wie die eines Patents.
- Gebrauchsmuster sind auch in China sehr üblich. Wir können ein Gebrauchsmusteranmeldung in Deutschland gegebenenfalls sinnvoll durch eine Anmeldung in China ergänzen
- Gebrauchsmuster werden sehr schnell erteilt, es dauert meist nur einige Wochen bis zu einem erteilten Gebrauchsmuster
- Zu einer Gebrauchsmusteranmeldung kann man auch eine Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragen und erhält so preiswert eine amtliche Einschätzung.
- Deutsche Gebrauchsmuster sind bei ausländischen Anmeldern beliebt. Die Anmeldezahlen pro Jahr nahmen zuletzt um mehr als 10% zu.
Weitere Fakten und Tipps zum Patent
Patente werden nicht nur für bahnbrechende Erfindungen erteilt. Sonst könnte allein das Deutschen Patent- und Markenamt nicht monatlich ca. 2000 Patente erteilen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt wie auch das Europäischen Patentamt schließen fast immer in weniger als 12 Monaten die Patentrecherche ab. Diese wird heute in der Regel so detailliert durch Kommentare ergänzt, dass sich die Chancen für eine Patenterteilung früh gut einschätzen lassen.
Ein deutsches Patent ist ein guter Ausgangspunkt für eine europäische oder internationale Patentanmeldung, die innerhalb des ersten Jahres nach dem Anmeldetag noch nachgereicht werden kann. Durch dieses Vorgehen verteilen sich auch die Kosten.
Unsere Abbildung veranschaulicht die beiden Optionen:
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